Zur ordentlichen Abwicklung des Spielbetriebes ist die Einhaltung der vorliegenden Spiel- und Platzordnung Voraussetzung:

Die Anlage ist Eigentum des Vereins und damit aller Vereins-Mitglieder und soll eine Stätte der Erholung und Entspannung sein. Jedes Mitglied ist daher aufgefordert, die Anlage schonend und sauber zu halten.Tiere sind auf der gesamten Anlage anzuleinen und haben auf den Plätzen und Spielanlagen nichts zu suchen.

Spielberechtigt sind alle aktiven Mitglieder, die ihren Jahresbeitrag bezahlt haben. Bespielbar sind alle Plätze, sofern diese nicht durch offizielle Veranstaltungen (Turniere etc.), Trainingseinteilungen oder Platzpflege belegt bzw. gesperrt sind.

Die Plätze dürfen grundsätzlich nur in Tenniskleidung und mit Tennisschuhen betreten werden.

Die Spielzeit beträgt für das Einzel 60 Minuten, für das Doppel 90 Minuten. Eine längere Spielzeit ist möglich, sofern es der Spielbetrieb erlaubt und Mitglieder, die an dem Tag noch nicht gespielt haben, deshalb nicht warten müssen.  Bei starkem Spielbetrieb sollten möglichst nur Doppel gespielt werden. Die  Hinzunahme von Doppelpartnern darf nicht zur doppelten Spielzeit der bereits Spielenden führen. Die Mitglieder des Vorstands haben das Recht und die Pflicht, den Spielbetrieb bei Bedarf so zu regeln, dass jedes Mitglied spielen kann.

Die regelmäßige Platzpflege ist Bestandteil des Spieles. Verantwortlich und durchführend sind die Spieler. Dies gilt auch für den Punktspielbetrieb, Turniere und das Vereinstraining.

Vor dem Spielen sind die Plätze ausreichend zu wässern.Nach dem Spielen sind die Plätze über die gesamte Fläche inkl. Auslaufzonen geradlinig abzuziehen. Alle Linien sind sauber abzukehren. Leere Flaschen, Papier, sonstiger Müll sind in den vorhandenen Abfall-Behältern auf den Plätzen oder auf der Terrasse bzw. am Eingang der Anlage zu deponieren.

Alle Mitglieder sind aufgefordert, Verstöße bei der Anlagen- und Platzpflege dem Vorstand zu melden und aktiv und unmittelbar anzusprechen sowie auf Einhaltung der vorgegebenen Regeln zu bestehen.

Bei groben und trotz Abmahnung wiederholten Verstößen gegen die Spiel- und Platzordnung kann der Vorstand eine mündliche Verwarnung oder einen schriftlichen Verweis erteilen.  In schweren Fällen kann er die Benutzung der Anlagen und Einrichtungen für eine bestimmte Zeit untersagen.

Der Verein haftet nicht bei Sachverhalten der Verkehrssicherungspflicht (Vereinssatzung/Versicherung). Die Haftung des Vereins bei Beschädigungen oder Verlusten von Eigentum der Mitglieder ist ausgeschlossen. Für fahrlässige, grob fahrlässige oder vorsätzliche Beschädigungen der Vereinsanlage haftet der Verursacher, bzw. dessen gesetzlicher Vertreter.

Der Vorstand ist berechtigt, Verstöße gegen die Platz- und Spielordnung mit dem Entzug der Spielberechtigung zu ahnden. Umfang und Dauer werden dem Mitglied mitgeteilt. Bei wiederholten oder dauernden Verstößen kann ein Vereinsausschluss erfolgen (Satzung).

Gästeregelung:


Gäste sind auf der Anlage herzlich willkommen!

  • Die Bestimmungen der Platz- und Spielordnung gelten grundsätzlich auch für Nichtvereinsmitglieder
  • Gäste können am Spielbetrieb nur teilnehmen, wenn die Belegung der Plätze dies zulässt.
  • Gäste müssen für die Spielberechtigung eine Gebühr entrichten. Verantwortlich für deren Zahlung ist das begleitende Vereinsmitglied. Ein Eintrag in das Gästebuch ist erforderlich.
  • Die Platzgebühr für Gastspieler beträgt 8.- Euro/ Tag.
  • Gäste dürfen maximal 3mal in der Saison auf der Anlage spielen.
  • Ausgetretene/ ehemalige Mitglieder können nur mit einer Genehmigung des Vorstandes als Gäste spielen.

Dieses gilt auch bei clubinternen Turnieren für unsere passiven Mitglieder!

Leichlingen, den 11. September 2018

Der Vorstand